Externe Datenschutzbeauftragte · Nürnberg, Bayern und deutschlandweit
Externer Datenschutzbeauftragter
für Unternehmen
Wir betreuen Unternehmen als externe Datenschutzbeauftragte – in Nürnberg, Bayern und deutschlandweit. Dabei verbinden wir zertifizierte Datenschutzkompetenz mit rechtlicher und technischer Erfahrung.
Zertifizierte Datenschutzbeauftragte · Feste Ansprechpartner · Rechtliche und technische Expertise
Wann Unternehmen Unterstützung im Datenschutz brauchen
Unklar, ob eine Pflicht zur Benennung besteht
Datenschutzdokumentation fehlt oder ist unvollständig
Kunden, Geschäftspartner oder Auditoren verlangen Nachweise
Datenpanne oder Behördenanfrage
Intern fehlen Zeit und Fachwissen
Neue Software oder Cloud-Dienste einführen
Leistungen Ihres externen Datenschutzbeauftragten
Externer Datenschutzbeauftragter
Datenschutz-Audit und GAP-Analyse
Dokumentation und Nachweise
Auftragsverarbeitung und Dienstleister
Datenpannen und Schutzmaßnahmen
Datenschutzschulungen für Mitarbeitende
Externer Datenschutzbeauftragter aus Nürnberg
Datenschutz mit rechtlichem und technischem Verständnis
Recht, IT und Datenschutz aus einer Hand
Wir prüfen nicht nur formale Anforderungen, sondern betrachten auch die Prozesse und Systeme dahinter. So erhalten Sie eine Datenschutzorganisation, die rechtlich fundiert, technisch nachvollziehbar und in bestehende Abläufe integrierbar ist.
In vier Schritten zu einer funktionierenden Datenschutzorganisation
Erstgespräch
Datenschutz-Check
Umsetzung
Laufende Betreuung
Bereit für den ersten Schritt?
Datenschutzkompetenz mit rechtlichem und technischem Hintergrund

Christian Hammerbacher

Stephanie Suttner

Benjamin Kunzmann
Rechtliche Einordnung
Datenschutzkompetenz
Umsetzung im Unternehmen
Datenschutzlösungen für Unternehmen und Organisationen
Kleine und mittlere Unternehmen
Unternehmensgruppen und Joint Ventures
Kanzleien
Vereine und soziale Träger
Auftragsverarbeiter
Praxen und Gesundheitswesen
Fragen zum externen Datenschutzbeauftragten
Wann besteht eine Benennungspflicht?
Eine Benennungspflicht kann sich aus der DSGVO und dem BDSG ergeben. Sie besteht insbesondere dann, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen aufgrund der Art, des Umfangs oder des Risikos der Datenverarbeitung erfüllt sind oder regelmäßig eine größere Zahl von Personen mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt ist. Ob eine Pflicht besteht, sollte anhand der konkreten Unternehmensstruktur und Verarbeitungstätigkeiten geprüft werden.
Welche Aufgaben übernimmt ein externer Datenschutzbeauftragter?
Ein externer Datenschutzbeauftragter berät Geschäftsführung, Fachbereiche und IT, überwacht die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben und begleitet neue Prozesse, Systeme und Dienstleister. Er unterstützt außerdem bei Datenschutz-Folgenabschätzungen, Dokumentationen, Betroffenenanfragen und der Kommunikation mit Aufsichtsbehörden.
Welche Vorteile hat die externe Lösung?
Ein externer Datenschutzbeauftragter bietet fachkundige und unabhängige Unterstützung, ohne dass intern eine eigene Fachstelle aufgebaut und laufend qualifiziert werden muss. Unternehmen profitieren von klaren Zuständigkeiten, planbarer Betreuung und Erfahrungen aus unterschiedlichen Branchen und Unternehmensstrukturen.
Bleibt das Unternehmen für den Datenschutz verantwortlich?
Ja. Die Verantwortung für die rechtmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten verbleibt beim Unternehmen. Der externe Datenschutzbeauftragte berät, kontrolliert und unterstützt, übernimmt jedoch nicht die Verantwortung der Geschäftsführung oder der zuständigen Fachbereiche.
Wie läuft die Zusammenarbeit ab?
Zu Beginn prüfen wir die bestehende Datenschutzorganisation, relevante Verarbeitungstätigkeiten und aktuelle Risiken. Anschließend werden Zuständigkeiten, Kommunikationswege und Prioritäten festgelegt. Die weitere Betreuung erfolgt kontinuierlich, persönlich und digital.
Was kostet die Betreuung durch einen externen Datenschutzbeauftragten?
Die Kosten richten sich unter anderem nach Unternehmensgröße, Branche, Anzahl der Standorte, bestehenden Datenschutzstrukturen und dem tatsächlichen Betreuungsaufwand. Nach einem unverbindlichen Erstgespräch können Umfang und Kosten der laufenden Betreuung realistisch eingeschätzt werden.
